Der heutigen Kapelle ist eine frühere vorausgegangen, deren Grundstein im Jahre 1612 durch Pastor Johann Peter Sartorius von Langenfeld gelegt worden war. Er stammte aus Sellerich und war zwei Jahre zuvor mit der Pfarrei Langenfeld betraut worden. Einem glücklichen Zufall ist es zu verdanken, daß wir nach 175 Jahren noch genau sagen können, wo sie gestanden hat und wie groß sie war. Mit der Aufnahme des Urkatasters für die Gemeinde Acht wurde im Jahr 1823 begonnen. Die Arbeiten am Karten- und Buchwerk dauerten bis 1826. Genau in diese Phase fällt der Neubau der Achter Kapelle. Die neue ist von etwa derselben Größe und nur um ein bis zwei Meter vom Achterbach entfernt völlig neu gebaut worden, ohne daß die alten Fundamente mitbenutzt worden wären. Als Besitzer der Parzelle 394 in Flur 3 "Dorf bezeichnet das Flurbuch: Acht, die katholische Gemeinde und die Kulturart: Kirche" . Nachfragen zum Bau der Kapelle bei der Achter Bevölkerung und beim Bistumsarchiv Trier brachten keine weiteren Erkenntnisse. Auch Pfarrer Peter Schug vermutet, daß der Altaraufsatz noch aus der alten Kapelle stammt. Ergänzend bemerkt er, daß die Hubertuskapelle im Jahr 1830 als baufällig bezeichnet und für deren Instandhaltung 150-160 Taler veranschlagt wurden. Er zieht daraus folgerichtig - aber irrig, wie wir oben gesehen haben - den Schluß, daß das Baujahr nicht 1826 gewesen sein könne, sondern etwas später liege. Schug bestätigt, daß die beiden Glocken in die neue Kapelle übernommen wurden. Weiter gibt er an, daß der bauliche Zustand im Jahr 1869 gut gewesen sei und daß die Unterhaltung zumindest seit 1857 der Gemeinde oblag, da es keinen eigenen Fonds hierfür gab. Eine Instandhaltung der Achter Kapelle war während des Zweiten Weltkriegs und in den ersten Nachkriegsjahren nicht möglich. Doch schon im Jahr 1949 begann man diese Arbeiten. Die Achter Kapelle wurde völlig restauriert, die Fenster neu verglast und an beiden Ufern des Achterbachs brachte man Betoneinfassungen an, um darauf später eine Brüstungs- und Flügelmauer zu errichten. Um den baulichen Zustand weiterhin zu gewährleisten, waren nach 1950 verschiedene größere und kleinere Baumaßnahmen erforderlich. Hierbei ist zu beachten, daß die Unterhaltung der Kapelle weitgehend auf Kosten der Gemeinde Acht erfolgte. Im Jahr 1957 wurde das Kapellendach, ohne Dachreiter, von der Firma Wetzlar, Vimeburg, mit "Eternit-Schiefer" neu eingedeckt. Der Dachreiter wurde erst bei der Renovierung in den 60er Jahren mit Schiefer gedeckt. Zu Anfang der 50er Jahre wurde der Altar in der Klosterwerkstatt Maria Laach restauriert. Die Achter Transportunternehmer Johann Pung und Johann Dewald übernahmen die Beförderung unentgeltlich. Ebenfalls im Jahr 1990 erhielt die Kapelle einen neuen Außenputz, "Wurmputz" genannt, nachdem zuvor der alte Putz abgeschlagen, die Fugen zwischen den Grauwackesteinen ausgekehrt und ein Grundierputz aufgetragen worden war. Die alten Betonfensterbänke wurden herausgenommen und durch Basalt ersetzt. Die stark unter Holzwurmbefall leidende Empore war ab 1994 nicht mehr belastbar. Wiederum zeigte es sich, welche Leistungen in Gemeinschaftsarbeit möglich sind. Empore und Treppe wurden neu gestaltet, wobei Karl-Heinz Thelen Plan und Statik erstellte, Jagdpächter Bernd Zinnius die Materialkostcn übernahm und die Arbeiten von Johann Leicht, Peter Schumacher und Josef Leicht ausgeführt wurden. Im gleichen Jahr entfernte man die auf die Kapelleneingangstür aufgenagelten Bretter und versetzte die Tür in den ursprünglichen Zustand. Die Kosten für die Renovierung von Empore und Kapellentür betrugen insgesamt 3.500,- DM. Nun wurde der Vorplatz der Kapelle neu gestaltet und zunächst gepflastert. Das Kreuz aus dem Jahr 1749, das früher am "Hohnepätsche" gestanden hatte, wurde gegenüber der Kapelle in die Böschungsmauer der Kreisstraße 11 eingemauert, ebenso ein Grenzstein mit dem Kurtrierischen Wappen, der früher in der Gemarkung "Bergacker" aufgestellt war. Als Kapellenheiliger wird bis auf den heutigen Tag der heilige Hubertus verehrt. An dessen Festtag, dem 6. November, oder dem darauffolgenden Sonntag wurde bis in die 20er Jahre in Acht Kirmes gefeiert. Wegen der im Spätherbst oft ungünstigen Witterung wurde das Kirchweihfest 1925 auf allgemeinen Wunsch der Achter Bevölkerung auf den letzten Sonntag im Juli verlegt. Im Gemeinderatsprotokoll vom 30.9.1925 heißt es: Der Gemeinderat beschließt für die Folge, die Kirmesfestlichkeit und damit die öffentliche Tanzlustbarkeit am letzten Sonntag und Montag im Monat Juli abzuhalten. |